Die Behandlungspflege umfasst folgende Tätigkeiten:
Häusliche Krankenpflege nach § 37 SGB V (Leistungen der Krankenversicherung) wird erbracht, um eine Krankenhausbehandlung zu vermeiden oder zu verkürzen, oder um das Ziel einer ärztlichen Behandlung sicherzustellen.
Medizinische Behandlungspflegen werden nur von examinierten Pflegekräften durchgeführt.
Leistungen der Behandlungspflege werden vom behandelnden Arzt verordnet und die Kosten werden in der Regel von den Krankenkassen übernommen.
Das sind zum Beispiel :
- Vitalzeichenkontrollen (z.b: Blutdruck, Blutzucker, Temperatur etc.)
- Verabreichen oder Richten von Medikamenten, Augentropfen, Injektionen etc.
- Anziehen von Kompressionsstrümpfen, Kompressionsverbänden, Wundversorgung
- Versorgung von Kathetern und Magensonden
All diese und weitere Leistungen kann unser Pflegedienst erbringen.
Auch bei Krankheit gepflegt zu Hause bleiben
Wir verfügen über ausgebildete Wundexperten, die Ihre Wunden versorgen können. Unsere Pflegefachkräfte sind erfahren, mit den unterschiedlichsten Krankheitsverläufen vertraut und betreuen auch Klienten mit komplexen Krankheitsbildern.
Diese Leistungen rechnen wir mit Ihrer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung ab.
